15.12.2022
Gewässerrandstreifen an der Wupper

Nachdem wir im Juni von niemals umgesetzten Beschlüssen des Rates aus den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts zum Ankauf der Stadt von 5 m Gewässerrandstreifen an der Wupper berichtet hatten, waren einige Politiker hochgeschreckt. Und erinnerten sich an einen Antrag der Grünen ...

Gewässerrandstreifen an der Wupper

Stadtentwicklung am Fluss

Nachdem wir im Juni von niemals umgesetzten Beschlüssen des Rates aus den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrhunderts zum Ankauf der Stadt von 5 m Gewässerrandstreifen an der Wupper berichtet hatten, waren einige Politiker hochgeschreckt. Und erinnerten sich an einen Antrag der Grünen, der auch schon wieder anderthalb Jahre in den Ausschüssen vor sich hindümpelte. Der wurde dann herausgeholt, konsensfähig gemacht und vom Rat im November beschlossen.

Nun haben wir also den dritten Beschluss des Rates zum selben Thema. Wo ist jetzt der Unterschied?

Herr Minas, Jurist und Baudezernent, erklärte uns im September, dass ein Ratsbeschluss alleine nichts nütze, es fehle das rechtliche Werkzeug zur Durchführung. Das fehlt auch dieses Mal. Erst im konkreten Einzelfall können die rechtlich erforderlichen Instrumente geschaffen werden, um das Ziel „Gewässerrandstreifen“ zu verwirklichen. Das setzt natürlich voraus, dass die Verwaltung die Handlungsanweisung des Rates jeweils beachtet und umsetzt.

Nr. 5 des Beschlusses verpflichtet die Verwaltung bei allen entsprechenden Verfahren zu einer „Management Summary“. Das ist neu und soll offenbar der Kontrolle der Verwaltung dienen bzw. Druck auf die Verwaltung ausüben. Die Regelung ist allerdings nicht sehr glücklich formuliert, weil sie sich so anhört, als müsse die Verwaltung nur über den Umgang mit den beschlossenen Handlungsanweisungen berichten. Tatsächlich ist wohl (hoffentlich) gemeint, „dass die Verwaltung bei allen relevanten Beschlussvorlagen in prägnanten Worten vorab zu formulieren hat, wie die Durchsetzung von Gewässerrandstreifen im konkreten Einzelfall realisiert werden kann …“ und welche Vorgehensweise zu empfehlen ist.

Wenn das zukünftig so gehandhabt würde, wäre das ein großer Fortschritt. Nach unserem Verständnis müssen also zukünftig alle Beschlussvorlagen an den Rat, die für Wuppergrundstücke relevant sind, von einer Management Summary der Verwaltung begleitet werden, die „an prominenter Stelle“ darauf hinweist, wie sich das Ziel „Gewässerrandstreifen“ realisieren lässt.

Aber lesen Sie selbst:

>> Download Beschluss Gewässerrandstreifen

aktuelles